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Glossar der geschlossenen Fonds

Das Glossar definiert und erläutert Begriffe aus der Welt der geschlossenen Fonds in alphabetischer Reihenfolge.

  • Abschreibung

    Als Abschreibung bezeichnet man die Ermittlung des Wertverlustes eines Vermögensgegenstandes nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Höhe dieses Wertverlustes hat keine Auswirkung auf die Liquidität, mindert aber das Jahresergebnis. Die Abschreibung geschieht nur buchtechnisch. Das zu versteuernde Einkommen wird so kleiner, es fallen weniger Steuern an. Rechtlich spricht man hierbei von Absetzungen für Abnutzungen (AfA).

  • Agio

    Beim Agio handelt es sich um einen Aufschlag auf den Investitionsbetrag. Hierfür werden die Kosten der Vermittlung der Sachwertinvestition gedeckt. Selbstverständlich werden sämtliche Kosten im Verkaufsprospekt transparent dargelegt.

  • Anleger

    Eine Person, die sich an einer Fondsgesellschaft beteiligt. Der Begriff wird häufig synonym mit Gesellschafter, Kommanditist, Zeichner oder Investor verwendet.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt den Verkaufsprospekt. Hierbei werden ausschließlich formale Aspekte, z.B. Vollständigkeit aller gesetzlicher Angaben, berücksichtigt.

    Ab Mitte 2012 prüft die BaFin auch, ob die Prospekte inhaltlich schlüssig und frei von Widersprüchen sind.