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Der gesetzliche Rahmen

Anfang Oktober wird der deutsche Bundestag die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschließen. Bis Mitte 2013 muss die Umsetzung einer EU-Richtlinie folgen, die auch neue Pflichten für Emissionshäuser mit sich bringt. (Bild: CC BY-SA2.0 / http://www.flickr.com/photos/feichtnerc/)
Ab 2012 wird streng geregelt, wer künftig geschlossene Fonds verkaufen darf. Die schärferen Gesetze sollen mehr Transparenz schaffen und die Anleger besser schützen. Viele Anbieter geschlossener Fonds begrüßen die neuen Pflichten.
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Die Branche der geschlossenen Fonds hat sich in den vergangenen Jahren enorm professionalisiert. Mit der nun erfolgenden Regulierung erreicht der geschlossene Fonds den weißen Kapitalmarkt. Endlich herrschen einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen.
In der Vergangenheit gab es vereinzelte Anbieter, die Anlegergelder nicht mit der nötigen Verantwortung verwalteten. Das Problem: Geschlossene Fonds unterliegen bisher nur wenigen gesetzlichen Vorgaben. Jeder darf einen geschlossenen Fonds auflegen, und viele schaffen es nicht einmal zu einem One-Hit-Wonder. Zwei neue Gesetze regeln künftig Vertrieb und Anbieter geschlossener Fonds: die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts und die europäische Richtlinie über Alternative Investment Fund Manager (AIFM).
Schon in den vergangenen Jahren hat sich einiges in der Branche getan. Seit Mitte 2005 sind die Verkaufsprospekte für die Fonds nach festen Vorgaben zu erstellen und von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formell prüfen zu lassen. Die Mitglieder im VGF Verband Geschlossene Fonds haben sich zudem freiwillig verpflichtet, weitere Regeln einzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel ein Prospektgutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers für jeden öffentlich angebotenen Fonds und die Erstellung einer jährlichen Leistungsbilanz, die offenlegt, wie die Fonds des Anbieters laufen.
Vorrangiges Ziel der beiden neuen Gesetze ist es, Anleger besser zu schützen. Für Vermittler und Anbieter von geschlossenen Fonds werden daher die Anforderungen verschärft und die Transparenz wird deutlich erhöht. Die Spreu soll sich vom Weizen trennen.
Die Anbieter geschlossener Fonds brauchen künftig eine Zulassung nach den Maßgaben der AIFM-Richtlinie. Diese vergibt voraussichtlich die deutsche Finanzaufsicht BaFin. Die Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter verschärfen sich dadurch erheblich. Mehr Klarheit und umfassende Informationspflichten sollen dafür sorgen, dass Anleger künftig besser über das Produkt an sich und dessen Entwicklung aufgeklärt sind.
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Was bringt die Regulierung ganz konkret? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Auf die Finger geschaut
Jedes Emissionshaus braucht nach der AIFM-Richtlinie bald eine Zulassung der Finanzaufsicht. Die BaFin schaut also genau hin. Sie prüft z. B.: Ist das Emissionshaus zuverlässig? Handelt es stets im besten Interesse der Anleger? Hat das Emissionshaus ein Risikomanagementsystem für sich und seine verwalteten Fonds? Erbringt der Anbieter den Nachweis dafür nicht, verliert er seine Zulassung – und darf keine Fonds mehr anbieten.
Mehr Prüfung für Verkaufsprospekte
Seit 2005 prüft die BaFin formal, ob die Prospekte alle gesetzlichen Anforderungen einhalten. Ohne das Okay der Behörde darf der Fonds Anlegern nicht angeboten werden. Ab Mitte 2012 schaut die BaFin doppelt hin: Dann wird auch geprüft, ob die Prospekte inhaltlich schlüssig und frei von Widersprüchen sind. Das ist die sogenannte Kohärenzprüfung.
Mehr Informationen für den Anleger
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) enthält komprimierte Informationen zum Produkt. Es ersetzt nicht die Lektüre des Prospekts, liefert dem Anleger aber alle wesentlichen Fakten. Weil es diese Informationsblätter künftig für alle Kapitalanlagen gibt, kann der Anleger den geschlossenen Fonds endlich mit anderen Angeboten vergleichen.
Gleiche Regeln für alle
In Zukunft spielt es keine Rolle, ob der Kunde zu einer Bank, Sparkasse oder zu einem freien Berater geht, um einen geschlossenen Fonds zu zeichnen. Jeder Berater wird in einem Register erfasst. Alle Berater müssen beim Kunden dieselben Verhaltensregeln befolgen: Sie müssen die Beratung dokumentieren, den Kunden aufklären, seine persönlichen Verhältnisse und Ziele ermitteln und Provisionen offenlegen. Davon gibt es keine Ausnahmen.
Weiterlesen:
» Kapitel 1: Abschied vom Grauschleier
» Kapitel 2: Was bringt die Regulierung ganz konkret?











