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Von Kölner Bauherren und Münchner Scheichen

Blick auf das Hochhaus des Europa-Centers nahe des Berliner Kurfürstendamms. Links der Turm der 1961 geweihten Gedächtniskirche (Bild: CC BY-SA 2.0 / Aazarus, Wikipedia)

Blick auf das Hochhaus des Europa-Centers nahe des Berliner Kurfürstendamms. Links der Turm der 1961 geweihten Gedächtniskirche (Bild: CC BY-SA 2.0 / Aazarus, Wikipedia)

Der Bau des Berliner Europa-Centers durch den Unternehmer Karl Heinz Pepper 1965 war ein Coup. Doch die Goldgräberstimmung der frühen Jahre ist längst passé. Die Branche ist gereift und erwachsen geworden.

  • Am 2. April 1965 feiert Berlin am Breitscheidplatz: Der Regierende Bürgermeister Willy Brandt zerschneidet persönlich das Band und eröffnet Berlins damals höchstes Gebäude, das Europa-Center. Der Berliner Unternehmer Karl Heinz Pepper hat sich mit dem Bau des einst weltstädtischen Büro- und Einkaufszentrums einen Traum erfüllt – finanziert mit Anlegergeldern und mithilfe des Fiskus.

    Peppers Europa-Center war eines der ersten Beteiligungsmodelle in Deutschland. Berlin-Beteiligungen mit hohen Sonderabschreibungen markieren die Anfänge der Branche der geschlossenen Fonds. Damals hießen sie Steuerspar-, Abschreibungsmodelle oder steuerbegünstigte Privatinvestitionen. Rendite oder ausschüttungsorientierte Kapitalanlagen waren dagegen Fremdworte.

    Kaum ein Kapitalmarkt ist gleichzeitig so beliebt und gebeutelt wie der Markt für geschlossene Fonds. Für viele Zeitgenossen ist er auch heute noch diffus, für manche grau. Dennoch werden auch nach – oder gerade wegen – der Lehman-Krise 2008 Jahr für Jahr bis zu sechs Milliarden Euro bei privaten und institutionellen Investoren für Sachwertanlagen eingesammelt.

    Zusammen mit Fremdmitteln – hauptsächlich von Banken – stemmt der Markt für geschlossene Fonds ein jährliches Investitionsvolumen von bis zu elf Milliarden Euro. Vor mehr als 40 Jahren schon hatten diese Anlagen die volle Unterstützung der Regierung und der Rechtsprechung: 1965 urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) als höchstes deutsches Finanzgericht, dass steuerfreundliche Kapitalanlagen legitim seien. Motto: Der Bürger hat nicht nur die Pflicht, Steuern zu zahlen, sondern auch das Recht, Steuern zu sparen.

    Das machte sich auch der Gesetzgeber zunutze und entwarf das Entwicklungshilfe-Steuergesetz. Damit sollte privates Geld die Wirtschaft in Entwicklungsländern ankurbeln, unter anderem in den heutigen EU-Staaten Spanien, Portugal und Griechenland. Im Gegenzug gab es von Vater Staat für den Kapitalanleger Steuervergünstigungen.

    In Spanien schoss eine Bettenburg nach der anderen aus dem Boden. Reihenweise wurden Investoren nach Spanien eingeladen. Schon im Flieger unterschrieben sie ihre Beteiligungserklärung. Individuelle Anlageberatung – wozu? Viele Vermittler und Fondsinitiatoren hatten einige Jahre zuvor beim legendären Bernard „Bernie“ Cornfeld ihr Handwerk gelernt, manche auch das Mundwerk.

    Cornfeld revolutionierte mit seiner später geplatzten IOS Investors Overseas Services den Verkauf von Kapitalanlagen. Bis zu jener Zeit vertraute der deutsche Durchschnittsanleger sein Geld fast nur Banken und Sparkassen an. Bernie dagegen pries seine kleinteiligen Investmentanteile in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der guten Stube des Anlegers an.

  • Banken hielten erst einmal Abstand zu den Beteiligungsprodukten. Zwar legten Geschäfts- wie Landesbanken eigene Immobilien- oder Schiffsfonds auf, bedeckten sie aber in vielen Fällen mit dem Mantel des Schweigens. Eine der wenigen Banken, die sich über die Jahre hinweg uneingeschränkt mit der Fondsbranche identifizierte, ist das Hamburger Bankhaus Wölbern.

    Heute hingegen gehört die Banken- und Versicherungswelt zu den etablierten Marktpartnern für geschlossene Fonds. Ein Meilenstein der Branche wurde 1971 gesetzt: das Bauherrenmodell. Prinzip: Der Anleger agiert als Bauherr von Eigentumswohnungen. So kann er sofort steuerlich abzugsfähige Positionen wie Werbungskosten, Vorsteuer oder Grunderwerbsteuer mit seinen anderen Einkünften verrechnen und dadurch seine Steuerlast drücken. Ausgeklügelt hat das Modell Erwin Walter Graebner in Köln – daher heißt es auch "Kölner Modell".

    Graebner hatte mit seiner Wirtschafts- und Finanzberatungsfirma Consulta bereits erste Erfahrungen im Abschreibungsgeschäft gesammelt. Mithilfe der Zonenrandförderung hatte er beispielsweise ein Touristikcenter am Südstrand der Ostseeinsel Fehmarn hochgezogen.

    Um Graebner herum entstand ein Kreis von späteren Initiatoren, die bei ihm lernten, seine Modelle vertrieben oder weiterentwickelten. Den theoretischen Grundstein ihrer Karriere erhielten die künftigen Initiatoren an der Universität zu Köln: Bei den Professoren Gerd Rose (Steuerrecht) und Erich Gutenberg (Nestor der Betriebswirtschaftslehre) lernten sie das Anlagealphabet von "Abschreibung" bis "Zu versteuerndes Einkommen".

    Einer der Ziehväter der Branche ist der Kölner Renatus Rüger, der bereits 1960 als Einzelkämpfer startete und mit seiner Witag Westdeutsche Immobilien Treuhand AG die Branche prägte. Für ihn arbeitete etwa Horst Rahe, der später geschäftsführender Gesellschafter des Schiffsfonds-Inititators Norddeutsche Vermögen wurde. Heute verdient er sein Geld fern der Branche als Reeder und Hotelier.

    Sein damaliger Weggefährte und Partner Bernd Kortüm führt nach wie vor die Norddeutsche Vermögen. Anders als heute war das Feld der Investments außerordentlich facettenreich. Neben Immobilienfonds reichte die Palette von klassischer Industrieproduktion – beispielsweise Waldbaur-Schokolade von Hans Imhoff – über wagnisfinanzierende Patentverwertung bis hin zur Flaschenfabrik in Togo, Rinderzucht in Paraguay oder der Jojoba-Plantage in Australien. Die meisten der pittoresken Beteiligungsunternehmen endeten ohne große Erfolge. Goldgräberstimmung.

  • Nach der Ölkrise von 1973 entdeckte die Branche das Bohren nach Öl und Gas, speziell in Nordamerika. In rührender Offenheit versprach ein Initiator: "Wir setzen Ihr Geld in den Sand!" Millionenbeträge dürften auf der vergeblichen Suche nach dem schwarzen Gold versickert sein – zum Teil mit honorigen Energiekonzernen als Partner. Das deutsche Steuerrecht mit seinen Verlustzuweisungen von mehreren hundert Prozent blieb den Amerikanern schleierhaft. Sie nannten die deutschen Anleger "blue-eyed sheiks", blauäuige Scheiche.

    Zentrum der Scheiche war München. Zu den bekannten Namen im Ölfonds-Geschäft zählten Petrexco, Argenta, Pool Petrol, aber auch eee, aus der der heutige US-Immobilienspezialist KanAm hervorging. Vor allem hohe steuerliche Verluste veranlassten Anleger dazu, auch in geschlossene Fonds zu investieren.

    Vom 1980 eingeführten Paragrafen 15a Einkommensteuergesetz (EStG) über den Paragrafen 2b EStG bis zur Abschaffung des Paragrafen 15b EStG im Jahr 2005 haben Steuersparmodelle im Bereich der geschlossenen Fonds eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Diese Modelle alter Herkunft sind längst passé.

    Der Trend geht klar zur Rendite "aus eigener Stärke", die nicht oder nur marginal durch punktuelle Steuervergünstigungen aufgepeppt wird. Lediglich im Bereich der Schifffahrt profitieren die Anleger weiterhin von nahezu steuerfreien Erträgen durch die von der Bundesregierung 1999 eingeführte Tonnagesteuer. Sie fungiert jedoch nicht als steuerliches Bonbon für Kapitalanleger, sondern vielmehr als generelles – auch in anderen EU-Staaten verbreitetes – Förderinstrument der deutschen Schifffahrt, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben zu können.

    Auch regulatorisch hat sich einiges getan: Die Anforderungen für Anbieter geschlossener Fonds haben sich deutlich erhöht und werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Während in den wilden Gründertagen die Angebotsprospekte häufig aus Lose-Blatt-Sammlungen bestanden, erfordern sie heute die Lektüre von zum Teil mehr als 100 Seiten. Eine gesetzliche Vollständigkeitsprüfung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) besteht bereits seit 2005. Sie wird mit der Novelle des Finanzanlagen-vermittler- und Vermögensanlagenrechts, das 2012 in Kraft treten wird, um eine Inhaltsprüfung erweitert.

  • Zusätzlich müssen Anbieter geschlossener Fonds zukünftig dreiseitige Kurzinformationen erstellen, die an die Anleger auszuhändigen sind. Darüber hinaus unterliegen Vermittler geschlossener Fonds durch das neue Gesetz einer deutlich strengeren Zulassungspflicht, in deren Rahmen sie etwa ihre fachliche Qualifikation nachweisen und ihre Beratung dokumentieren müssen.

    Und damit nicht genug: Ab Juli 2013 unterliegen die Fondsanbieter den Regelungen der sogenannten AIFM-Richtlinie und damit zusätzlich umfassenden Aufsichts-, Compliance- und Berichtspflichten. Mit der gesetzlich verankerten Prospekthaftung steht dem Anleger ein wirksames Mittel zur Seite, durch das er sich bei fehlerhaften Prospektangaben schadlos halten kann. Eine umfassende Rechtsprechung zur Beraterhaftung sorgt ferner dafür, dass der Anleger vor fehlerhafter Beratung geschützt wird.

    Zu den Hausaufgaben seriöser Initiatoren gehört heutzutage, für jeden neu aufgelegten Fonds ein durch einen Wirtschaftsprüfer erstelltes Prospektgutachten nach dem Wirtschaftsprüfer-Standard S4 (IDW S4) einzuholen. Außerdem ist es für seriöse Initiatoren geschlossener Fonds zum Standard geworden, durch Leistungsbilanzen nach den Vorgaben des Branchenverbandes VGF jährlich über den Verlauf der aufgelegten Fonds zu berichten. Bei der Lektüre dieser Leistungsbilanzen wird deutlich, dass nicht wenige Fonds in der Lage sind, zweistellige Durchschnittsrenditen zu erwirtschaften.

    Manch einer mag es mitunter bedauern, dass die Geschichten vom Anfang der Branche nur noch Schnurren von damals sind. Die Branche ist jedoch gereift und erwachsen geworden. Sie steht zu ihrer bewegten Vergangenheit, lebt aber nicht im Gestern.

    (Quelle: basierend auf einem Artikel aus DER FONDS / Dietmar Helmke)

     

Weiterlesen:
» Kapitel 1: Erstes Großprojekt am Berliner Ku'damm
» Kapitel 2: Das "Kölner Modell"
» Kapitel 3: Heute kommt die Rendite aus eigener Kraft
» Kapitel 4: Die Geschichten von damals sind nur noch Legende